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Lokale Agenda 21

Falkensee

Stellungnahme der IGZ zum Bebauungsplan F 12 B Trafowerk

Stellungnahme der IGZ zum Bebauungsplan F 12 B Trafowerk

Falkensee, den 6.4.2014

In der SVV wurde mit knapper Mehrheit die Auslegung des Bebauungsplans F 12 B zur Errichtung eines Einkaufszentrums im Gewerbegebiet Süd (ehemaliges Trafogelände) beschlossen. Die IGZ steht diesen Maßnahmen sehr kritisch gegenüber. Wir brauchen keinen zweiten Akazienhof, sondern wir fordern endlich den Beginn einer zielgerichteten Entwicklung des Stadtzentrums durch die Stadtverwaltung.

Mit den Einzelhandelsleitlinien haben die Stadtverordneten erfreulicherweise beschlossen, dass das nördliche Zentrum favorisiert wird. Die Ansiedlung einer derartig hohen Verkaufsfläche im Gewerbegebiet südlich des Zentrums – circa 20.000 m² – wird diese Entwicklung massiv behindern, wenn nicht unmöglich machen. Von einer Belebung des Zentrums durch das geplante Einkaufszentrum ist aufgrund der städtebaulichen Barrieren (Bahn, Tunnel und Kreisverkehre) sowie der Entfernung nicht im Geringsten auszugehen. Im Gegenteil!

In dem im Bebauungsplan erwähnten GMA-Gutachten steht dazu folgendes: „Falls das geplante EKZ etabliert werden sollte, ist aus gutachterlicher Sicht in jedem Falle eine bequeme fußläufige Anbindung an die derzeitige Hauptgeschäftslage erforderlich, weil nur dann Kundenaustauschbeziehungen zwischen dem geplanten EKZ und den Geschäfte in der Bahnhofstraße zu erwarten sind. Aktuell liegen hierzu allerdings noch keine konkreten Planungen vor.“

Ein derartiger unangemessener massiver Zubau an Verkaufsfläche gefährdet den sich gerade entwickelnden Einzelhandel in Bahnhofs-, Post-, Hansastraße und auch in der Potsdamer Straße. Wovon sollen Gewerbetreibende im Zentrum leben? Wieso sollten sich dort überhaupt noch Geschäfte ansiedeln? Weder wir Einwohner noch die Besucher unserer Stadt wollen auf dem Bahnhofsvorplatz von zugenagelten Fenstern begrüßt werden. Die Stadt konnte unsere Befürchtungen dazu nicht zerstreuen.

In dem besagten GMA-Gutachten wird der negative Effekt auf den umliegenden Einzelhandel durchaus bestätigt. Es wird von einer Umsatzverlagerung aus dem Zentrum in das neue Einkaufszentrum von fast 10 Millionen Euro ausgegangen. Da aber dank des Leitlinienbeschlusses das Trafowerk formal dem Zentrum zugeschlagen wurde, wird der Umsatz dann auf dem Papier immer noch im Stadtzentrum generiert. Mit diesem Trick kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass es keinen negativen Effekt auf das nun neu definierte „Zentrum“ geben wird. Das ist Augenwischerei.

Neben dem Einkaufszentrum sollen auch noch Gastronomie-, Fitness-, Sport-, Dienstleistungs-, medizinische und Büroangebote auf dem Gewerbegebiet Süd (Trafogelände) integriert werden. Es besteht darüber hinaus die Absicht, das lntegrations- und Leistungszentrum des Landkreises am Standort mit anzusiedeln. Solche Besuchermagneten müssen zwingend im Norden angesiedelt werden.

Am Trafowerk ist aktuell eine ein- bis zweistöckige Bebauung für die Einzelhandelsflächen geplant. In Zentren sind dagegen Flächen durch eine verdichtete Bauweise intensiv zu nutzen, um einen gewissen urbanen Charakter herzustellen. Wenn das Trafogelände zum Zentrum Falkensees gehört, dann müssen dort auch die baulichen Mindest-Anforderungen des Falkenseer Zentrums gelten. Die IGZ fordert die Festsetzung einer Mindest-Geschossflächenzahl (GFZ) von 2.0.

Die Vervielfachung der Verkaufsfläche bei real führt zu einem erheblich höheren Verkehrsaufkommen. Der Investor hat uns mitgeteilt, dass es eine verkehrstechnische Berechnung gibt, wonach durch vier Kreisverkehre dieses Fahrzeugaufkommen bewältigt wird. Das Einkaufzentrum, Gesundheitszentrum und die Kita Leipziger Straße sind dann für Fußgänger schwer und vor allem für Kinder, ältere Mitbürger und Gehbehinderte gar nicht mehr zu erreichen.

Eine Verkreiselung des Stadtzentrums ist für die Attraktivität des Zentrums völlig ungeeignet. Kreisverkehre bevorzugen den Autoverkehr. Die Schulwegsicherheit der Kinder, die sich vom Süden zur Europa- oder Kantschule und zu den Gymnasien bewegen, ist jetzt schon problematisch. Die Kreisverkehre werden diese Situation deutlich verschärfen.

Die gewünschte weitere Entwicklung des Zentrums wird zusätzlichen Verkehr erzeugen, der ebenfalls mitten durch das Zentrum über die Bahnhofstraße geführt wird. Die Bahnhofstraße darf aber nicht durch weiteren Verkehr belastet werden! Die Nutzung von gesamtstädtischen Lösungsmöglichkeiten für das gesteigerte Verkehrsaufkommen ist darum zwingend erforderlich. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen ohne eine Fortschreibung des Verkehrsentwicklungskonzeptes behandeln zu wollen, ist grob fahrlässig.

Seit Dezember 2005 ist das nördliche Zentrum Sanierungsgebiet. In der Broschüre der Stadt zum Sanierungsgebiet heißt es: „das städtebauliche Konzept sieht vor, zentrale Funktionen im nördlichen Bahnhofsbereich zu konzentrieren. Die Bahnhofstraße soll als Hauptachse funktionell gestärkt und baulich durch Neubaumaßnahmen verdichtet werden.“ Durch den Bau der Zwillingshalle wird keine dauerhafte Belebung sondern nur punktuelle Aktivität erzeugt. Wir sehen durch das Einkaufszentrum am Trafowerk die Sanierungsziele gefährdet. Der Stadt droht in diesem Fall eine Rückzahlung der Fördermittel.

Wir brauchen im großen Umfang Mietwohnungen in Nähe des Bahnhofs. Das Gelände am Trafowerk würde sich für Wohnungsbau hervorragend eignen.

Wir fordern alle Bürger von Falkensee auf, auf diesen Bebauungsplan mit einem Einspruch zu reagieren, um zu verhindern, dass in Falkensee das Gleiche passiert, wie in vielen anderen Orten: vernagelte Schaufenster, Billiggeschäfte, Durchgangsverkehr, Verwahrlosung.   

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Der Einspruch sollte sich an folgende Adresse richten:


An die Stadt Falkensee

Bürgermeister

Herrn Heiko Müller

Falkenhagener Straße 43/49

14612 Falkensee

 

Betreff: Einspruch Bebauungsplan F 12 B Trafowerk

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Adresse und Unterschrift nicht vergessen. Einfach im Rathaus abgeben oder per Post.

Es gelten auch E-Mails an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! !!!