Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze
(1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind
wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
zu begrünen oder zu bepflanzen,
soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.
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Warum Schottergärten Nachteile haben
Sie können kein Wasser aufnehmen Das ist in Zeiten großer Trockenheit und wenig Regen für die wenigen Pflanzungen problematisch, weil diese dann noch mehr unter dem Wassermangel leiden.
Sie sind staubintensiv Das ist für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen noch zusätzlich belastend.
Sie bieten keine Lebensraum für Tiere und Pflanzen Und damit natürlich auch keinen Lebensraum für den Menschen, denn wer hält sich schon in einem Schottergarten zur Erholung auf? Für die schon abnehmende Insekten- und Vogelpopulationen bietet ein Schottergarten keinen Unterschlupf und keine Nahrung.
Sie heizen sich im Sommer stark auf Und erwärmen die ohnehin warme Umgebung noch mehr. Ausserdem bieten sie keine Schatten, auch dem Menschen nicht.
Sie zerstören die Bodenvielfalt Im Boden leben normalerweise viele Mikroorganismen, Pilze, Kleinstlebewesen, die den Boden erst zu einem Lebensraum machen. Der Schotter beeinträchtigt diesen Lebensraum.
Einsatz von schädlichen Mitteln, um die Optik zu erhalten Entstehende Patina (Algen, Moose) werden häufig mit schädlichen oder teils sogar mit verbotenen Mitteln behandelt, die die Umwelt zusätzlich schädigen.
Wüstenklima schwächt die wenigen Pflanzen Einzeln gesetzte Pflanzen in den Schottergärten benötigen besondere Pflege, da sie durch das „Wüstenklima" geschwächt werden und so anfälliger für Schädlinge sind.
Antwort auf die Anfrage an den Brandenburger Landtag über die Zulässigkeit von Schottergärten
30.08.2020 – „Sind sogenannte „Schottergärten“ in Brandenburg zulässig? Diese Frage stellte Heiner Klemp, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Landesregierung im Rahmen der Fragestunde. Nein, sie sind nach der Brandenburgischen Bauordnung unzulässig, da sie den gesetzlichen Anforderungen an unbebaute Flächen nicht genügten, antwortete ihm Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU). Lediglich einzelne Bebauungspläne könnten Ausnahmen ermöglichen."
Ein Naturgarten ist ein lebensnaher Raum für Pflanzen, Tiere und Menschen. Es ist ein Ort an dem der Mensch die Welt mit allen Sinnen erleben kann. Er muss nicht groß sein, auch ein kleiner Garten kann Lebensraum für viele sein.
heimische Pflanzen haben die besten Überlebenschancen, da sie dem hiesigen brandenburger Boden und Klima angepasst sind
Bäume in Hausnähe spendenSchatten und können so dazu beitragen, dass im Sommer die Häuser kühler bleiben. Im Winter haben Laubbäume keine Blätter und die Sonne kann fast) ungehindert durchscheinen.
Boden mulchen oder mit Bodendeckern bepflanzen, so trocknet der Boden nicht aus.
Kleine Teiche oder Bottiche mit Wasser im Garten bieten Tieren in warmen Jahreszeiten eine Trinkmöglichkeit.
auch mal „wilde" Ecken stehen lassen und nur selten mähen, hier können wilde Kräuter wachsen und sich Insekten und kleinere Tiere wie z.B. Igel verstecken
Banjes-Hecken bieten Tieren und Insekten Schutz und sehen auch noch nett aus